Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren rechtswiedrig
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Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren rechtswiedrig Wie es in dem Gerichtsurteil vom 04.07.2016 in Düsseldorf vom Verwaltungsgericht entschieden wurde, darf eine Stadt keine Erschließungsbeiträge mehr von einem Immobilieneigentümer verlangen, wenn der Erschließungsvorgang schon 30 Jahre zurück liegt. Im konkreten Fall…
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