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Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren rechtswiedrig

Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren rechtswiedrig

Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren rechtswiedrig

Wie es in dem Gerichtsurteil vom 04.07.2016 in Düsseldorf vom Verwaltungsgericht entschieden wurde, darf eine Stadt keine Erschließungsbeiträge mehr von einem Immobilieneigentümer verlangen, wenn der Erschließungsvorgang schon 30 Jahre zurück liegt.

Im konkreten Fall forderte die Stadt Wuppertal von den Anliegern einen Betrag von jeweils 3500€ für die vor mehr als 30 Jahren abgeschlossene Erschließung der Straße.

Stadt Wuppertal klagte gegen Anlieger

Dies sei nicht zulässig urteilte das Gericht, da ein Grundstückseigentümer klar vorhersehen müsse, wann Erschließungskosten auf ihn zukommen werden und das sollte nach 30 Jahren nicht mehr der Fall sein.

Da die Stadt Wuppertal aber über die technische Herstellung der Straße hinaus rechtliche Voraussetzungen sah, klagte diese vor dem Verwaltungsgericht um die Beitragserhebung auch nach 30 Jahren durchzusetzen.

Letzten Endes darf, wenn die Stadt Wuppertal in Berufung gehen wird, das Oberverwaltungsgericht in Münster über diesen Fall entscheiden, da die Richter in Düsseldorf diesen Sachverhalt von hoher Bedeutung eingestuft haben um eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zuzulassen.

Erschließungsbeiträge nach über 30 Jahren rechtswiedrig

…bleibt abzuwarten was geschieht, den dem Autor sind einige Fälle bekannt, welche mit Spannung dieses Urteil weiter verfolgen werden.

Sollten Sie auch Fragen rund um Ihre spezielle Immobilie haben, so zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten, in Sachen Immobilien sind wir von wohnraumbitzer.de immer für Sie da.

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Urteil:

(Az.: 12 K 6288/14 und 12 K 6462/14)

Links:

Verwaltungsgericht Düsseldorf

wdr „Gericht stoppt späten Kostenbescheid“

juris.de

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