Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug II
Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug II
Nachtragend zu unserem Blog vom 11 Juni 2016 (Artikel hier), geht es weiterhin um die Installation der Fernseh-, bzw. Radioanlage in einer vermieteten Wohnung.
In einem Berufungsverfahren des Landgerichts Kempten wurde entschieden, dass wenn im Mietvertrag eine bestimmte Empfangsweise vereinbart wurde, diese nicht ohne die Zustimmung des Mieters durch den Vermieter geändert werden darf.
Im speziellen Fall ging es um einen Breitbandkabelanschluss welcher auf einen digitalen Satellitenempfang umgestellt wurde.
Der Mieter konnte durch diese Umstellung nur noch Radio hören, oder fernsehen. Beides war gleichzeitig nicht mehr möglich. Hier entschied das Landgericht, dass wenn in einem Mietvertrag vertraglich vereinbart wurde, eine bestimmte Empfangsart zu gewähreisten, diese auch beibehalten werden muss.
Es reicht auch nicht aus, dass der Vermieter argumentiert, die Anlage sei veraltet. Solange es technisch und rechtlich möglich ist diese aufrechtzuerhalten, muss der Vermieter dieses auch tun.
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…hoffentlich konnten wir Ihnen mit einem weiteren Beispiel aus unserem Tagesgeschäft helfen und sind sehr gerne in allen Fragen rund um die Hausverwaltung für Sie da.
Immobilienblog gut zu wissen
Stand Juni 2016 Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Überlingen