News

Immer die neuesten Informationen

Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug I

Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug I

Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug I

Ist der Mieter, oder der Vermieter für einen TV Anschluss verantwortlich? Hausverwaltung Ebingen

Diese Frage kam in einer WEG in Ebingen neulich auf. Hierauf der Sachverhalt des Verwalters.

Zu den Voraussetzungen:

Die Mieterin mindert die Miete um über 10%, da Sie der Meinung ist, es ist ihr Recht weil der Vermieter keine Satellitenschüssel bzw. andere fernsehtauglichen Antennen angebracht hat.

Zum Zeitpunkt des Einzuges der Mieterin waren keinerlei funktionsfähigen Fernsehantennen, oder Satelliten-Schüsseln seitens der WEG zur gemeinschaftlichen Nutzung vorhanden. Der Vormieter der Wohnung hatte ebenfalls keinen funktionsfähigen TV Anschluss.

Antwort:

§535 BGB. Der Vermieter muss vorhandene TV-Empfangsanlagen warten und aufrechterhalten. Sollten keine TV-Empfangsanlagen vorhanden sein, so hat der Mieter auch keinen Anspruch auf eine vom Vermieter aufgestellte Technische Anlage.

Durch das Recht der Informationsfreiheit, hat der Mieter aber ausdrücklich das Recht auf den Zugang zu einer Fernsehquelle. Sollte in der gesammten WEG kein Zugang zu einer ausreichenden Empfangsmöglichkeit gegeben sein, so muss der Vermieter einer Anbringung des Mieters auf sein Kosten zustimmen. Auch wenn im Mietvertrag eine entsprechende Gegenklausel vorhanden ist.

Dennoch braucht auch hier der Mieter die Zustimmung bei der Anbringung des Vermieters, da der Vermieter den Ort der Anbringung maßgeblich bestimmen darf. Es sei den es würden dem Mieter unzumutbare hohe Mehrkosten entstehen.

 

…wir hoffen, wir konnten Ihnen mit einem weiteren Beispiel aus unserem täglichen Tagesgeschäft helfen und sind sehr gerne in allen Fragen rund um die Hausverwaltung für Sie da.

Wie immer allerbeste Grüße aus Ebingen,
Ihr wohnraumbitzer.de Team,
Tel.: 07431 74 99 770Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug I, wohnraumbitzer Hausverwaltung Ebingen. Bitzer Majk Ebingen Hausverwaltung, WEG Verwaltung Bitzer Ebingen. Kapital
Immobilienblog gut zu wissen
Stand Juni 2016 Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten

Foto: Bitzer Majk

Hier noch ein paar Urteile um das Thema zu vertiefen:

LG Hamburg ZMR 65,188

BayObLG, WuM 1981, 80

BVerfG NJW 1994, 1147, 1148

Türschmuck bei einer Mietwohnung, Albstadt Immobilien Bitzer wohnraumbitzer, Bitzer Majk Immobilien Ebingen, Wohnung Haus Vermieten, Haus Wohnung Albstadt
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Überlingen

wohnraumbitzer.de – Ihr Immobilienmakler Albstadt Ebingen –  Stuttgart – Bodensee

Immobilienblog gut zu wissen

Immobilienblog gut zu wissen

wohnraumbitzer Immobilienmakler Stockach, Überlingen, Meersburg, Bodman-Ludwigshafen.Radolfzell,Stuttgart

Immobilienmakler Majk Bitzer wohnraumbitzer.de,

Immobilien Bitzer Ebingen

 

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner