Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug I
Hausverwaltung Albstadt Ebingen Auszug I
Ist der Mieter, oder der Vermieter für einen TV Anschluss verantwortlich? Hausverwaltung Ebingen
Diese Frage kam in einer WEG in Ebingen neulich auf. Hierauf der Sachverhalt des Verwalters.
Zu den Voraussetzungen:
Die Mieterin mindert die Miete um über 10%, da Sie der Meinung ist, es ist ihr Recht weil der Vermieter keine Satellitenschüssel bzw. andere fernsehtauglichen Antennen angebracht hat.
Zum Zeitpunkt des Einzuges der Mieterin waren keinerlei funktionsfähigen Fernsehantennen, oder Satelliten-Schüsseln seitens der WEG zur gemeinschaftlichen Nutzung vorhanden. Der Vormieter der Wohnung hatte ebenfalls keinen funktionsfähigen TV Anschluss.
Antwort:
§535 BGB. Der Vermieter muss vorhandene TV-Empfangsanlagen warten und aufrechterhalten. Sollten keine TV-Empfangsanlagen vorhanden sein, so hat der Mieter auch keinen Anspruch auf eine vom Vermieter aufgestellte Technische Anlage.
Durch das Recht der Informationsfreiheit, hat der Mieter aber ausdrücklich das Recht auf den Zugang zu einer Fernsehquelle. Sollte in der gesammten WEG kein Zugang zu einer ausreichenden Empfangsmöglichkeit gegeben sein, so muss der Vermieter einer Anbringung des Mieters auf sein Kosten zustimmen. Auch wenn im Mietvertrag eine entsprechende Gegenklausel vorhanden ist.
Dennoch braucht auch hier der Mieter die Zustimmung bei der Anbringung des Vermieters, da der Vermieter den Ort der Anbringung maßgeblich bestimmen darf. Es sei den es würden dem Mieter unzumutbare hohe Mehrkosten entstehen.
…wir hoffen, wir konnten Ihnen mit einem weiteren Beispiel aus unserem täglichen Tagesgeschäft helfen und sind sehr gerne in allen Fragen rund um die Hausverwaltung für Sie da.
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Stand Juni 2016 Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten
Foto: Bitzer Majk
Hier noch ein paar Urteile um das Thema zu vertiefen:
LG Hamburg ZMR 65,188
BayObLG, WuM 1981, 80
BVerfG NJW 1994, 1147, 1148
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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Überlingen
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