Wildschweine in Berlin

Wildschweine in Berlin
Aus unserer Reihe,
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten
Wie verschiedene Medien in den letzten Tagen berichteten, könnten Mietminderungen von bis zu 20% den Vermieter treffen, falls Wildtiere das vermietete Grundstück betreten und damit vielleicht sogar einen Menschen verletzen könnten.
In einem Gerichtsurteil des Landesgerichtes zu Berlin (Az.: 67 S 65/14) wurde nun entschieden, dass der Vermieter seine Mieter vor Wild welches durch einen beschädigten Zaun eingefallen ist, zu schützen hat.
Der Mieter forderte den Vermieter seit geraumer Zeit auf, einen Schaden an dem Grundstückszaun zu beheben, um den Einfall des Wildes zu verhindern. Da dieser regungslos blieb, minderte der Mieter zuerst die Miete und zog danach vor Gericht.
In erster Instanz (Amtsgericht Wedding) verlor der Mieter zwar, in zweiter Instanz legte dann aber das Landgericht Berlin fest, dass der Vermieter seine Mieter vor einer eventuellen Gefahr durch Wildschweine schützen muss. Wobei es hierbei nicht wichtig ist ob die Tiere einen Menschen tatsächlich angreifen, oder es nur könnten.
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten
Weiterführende Links:
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten
Beste Grüße von Ihrem wohnraumbitzer.de Team.
Wildschweine in Berlin
Stand März 2016 Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Stuttgart