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Unverheiratetes Paar kauft ein Haus

Unverheiratetes Paar kauft ein Haus

Unverheiratetes Paar kauft ein Haus

Zuallerest, es gibt kein Szenario auf welches man sich im Voraus mit dem richtigen Partner an der Seite nicht einarbeiten kann.

Wir helfen Ihnen sehr gerne in allen Fragen rund um Ihre Immobilie, oder Immobilienunternehmung.

Wir sind für Sie da,

Ihr Team von wohnraumbitzer.de:

Unverheiratetes Paar kauft ein Haus

Der Hauskauf bei Paaren ist meist eine schöne Sache.

Endlich in das Eigenheim ziehen.

Kinder bekommen und darin alt werden.

Es irgendwann an die Kinder weiter geben. So zumeist der Plan.

Doch was passiert wenn alles anders kommt. Eine Trennung, ein Todesfall.

Plötzlich gibt es nicht mehr zwei Personen die das Haus tragen, sondern nur noch eine.

Bei einer Trennung stellt sich die Frage, wem gehört was?

Bei einem verheirateten Paar ist das alles einfacher geklärt. Das Haus wird dem hinterbliebenen Überschrieben, es wird geerbt.

Bei einer Trennung kommt zumeist der Zugewinnsausgleich zur Geltung.

Doch bei unverheirateten Paaren wird das ganze schon komplizierter. Denn bei einem Todesfall erbt nicht automatischen der Partner. Sie müssen vorher bestimmen, was bei Tod oder Trennung passiert.

Eine der Möglichkeiten ist die Gründung einer GbR, also einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts.

Die ist schnell Gegründet und benötigt kein Grundkapital oder einen Eintrag ins Handelsregister . Sie entsteht meistens wenn man zusammen etwas kauft.

Bei einem Hauskauf muss dann aber die GbR als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden. Die GbR wird dazu noch mit den Namen der Eigentümer ausgestattet, sodass klar ist, wem es gehört. Dazu sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden um im Fall eines Streites keine Probleme zu bekommen.

Die GbR hat, wie jede wichtige Entscheidungen, Vor und Nachteile.

Doch der große und wichtige Punkt ist das Lösen von Streitigkeiten. Wenn beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, dann gehören beide die Hälfte. Das kann bei einer Trennung Streitigkeiten aufbringen.

Bei einer GbR gibt es solche Streitigkeiten nicht. Dort ist klar aufgeteilt wer wie viel bezahlt hat und wem wie viel gehört. Das wird dann in Anteilen an der GbR aufgeteilt. Bei einer Trennung kann das Vermögen versilbert und ausgezahlt werden.

Dazu lässt sich die Aufteilung bei einem Todesfall besser aufteilen. So kann bestimmt werden, dass der Partner die GbR übernimmt, wodurch keine Probleme entstehen würden.

Wer keine Regelung oder ein Testament hat, muss wissen, dass der Partner leer ausgeht. Schließlich tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

In dem Vertrag der GbR können Änderungen auch einfacher beschlossen werden. Da nur die GbR im Grundbuch steht, müssen Änderungen nicht eingetragen werden. Dadurch kann man sich einige Kosten sparen.

Allerdings muss vorher mit der Bank abgeklärt werden ob eine solche Finanzierung möglich ist.

Manche Banken haben damit kein Problem, da die Inhaber genauso Ihre Bonität offen legen müssen und mit Ihrem Privatvermögen haften.

Allerdings können Banken ein Risiko darin sehen, das in der GbR leicht Änderungen vollzogen werden, auch ein Übertragen der Anteile auf eine anderen GbR kann zu einer höheren Finanzierung führen, da sich die Bank absichern möchte.

Aber keine Sorge, mit einem guten Partner im Immobilienbereich der auf sein langjähriges Netzwerk von Anwälten, Steuerberatern und Consultern zurück greifen kann, helfen wir von wohnraumbitzer.de Ihnen gerne dabei alle Dinge des Immobilienbereiches zu klären.

Rufen Sie uns an, wir sind gespannt, wie wir Ihnen helfen können!

 

Ihre Immobilienmakler aus Albstadt Ebingen,

wohnraumbitzer.de

Tel.: 07431 74 99 770

 

 

 

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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.

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