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Share Deal Immobilien

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Täglich lesen wir in den Nachrichten von Steuerbetrügereien und wie die „Großen“ immer davon kommen und die „Kleinen“ immer bezahlen dürfen.

In unserem heutigen Immobilienblogeintrag sind mit den „Großen“ die institutionellen Anleger im Immobilienbereich und die „Kleinen“ im Wohnungs-, und Privathauskauf gemeinten Investoren/ Selbstbewohner/ Eigentümer gemeint.

Beide sind enorm wichtig für die deutsche Wirtschaft und unerlässlich für den Immobilienmarkt.

Leider sind unsere „Freunde“ aus den Medien nicht immer ganz offen und ehrlich was korrekte Aussagen in manchen Bereichen betrifft.

Am besten verkaufen sich einfache Schlagzeilen, die einen schwächeren von einem stärkeren Unterdrücker benachteiligten Personenkreis vertreten.

Genauso nun schon mehrfach im Falle der Shared Deals im Immobilienbereich vertreten.

Hier kommt es in den Medien des öfteren zu der Aussage, dass die großen Immobilieninvestoren keinerlei Steuern zahlen und die kleinen Hauskäufer hingegen unverschämt hoch mit den Grundsteuern zur Kasse gebeten werden.

Shared Deals im Immobilienbereich

In einem äußerst einfachen, Modellhaften Ansichtsvergleich hätten diese Stimmen vielleicht sogar recht. In der Wahrheit sieht dieser Vergleich aber komplett anders aus und verbirgt viele Details, Vor-, sowie Nachteile, welche in der Regel bei einem Share Deal so gut wie nie an die Öffentlichkeit kommen.

In diesem Fall möchten wir Ihnen lieber Immobilienblog Leser nur eine Frage stellen:

Zahlen Sie steuern?

Und wir meinen diese Frage keinesfalls ironisch, denn wenn Sie lieber Leser Steuer zahlen gehören Sie zu dem durchschnittlich normal arbeitenden Personenkreis, der auf alle seine Produkte, Arbeit etc. steuern bezahlt.

Genauso wie größere andere Unternehmen auch.

Der Punkt auf den wir hinaus wollen ist nur der, dass wenn jemand Steuern spart, er diese an anderer Seite für Beratung (Steuer-, Wirtschafts-, Rechtsberater etc.) mit meistens sehr hohen Kosten wieder ausgleichen darf.

Und wenn wir nun einen Hochkomplexen Immobilienverkauf mit hunderten, tausenden Quadratmetern wohnraum betrachten, welcher nicht als Immobilienverkauf, sondern als Unternehmensverkauf gehandelt wird, finden wir es schon wieder sehr spannend zu betrachten, wer die ganzen Verträge hierfür begutachtet?

Welche Risiken bei einem Verkauf eines Unternehmens gegenüber dem eines Verkaufes einer Immobilie gegenüber stehen…

Lange, lange Rede mit einem äußerst kurzem Sinn:

Share Deals bei Immobilien wurden damals mit einem sehr großen Aufwand von dem Staat gemacht und einer der größeren Nutznießer hiervon war und ist auch immer noch der Staat, die Länder selbst.

Manche Dinge sind in der Wirtschaft nicht immer nur mit einem schnellen, einfachen Blick anzusehen, sondern müssen Ihre Vorteile und Nachteile vor den Profis vertreten können, die Tag täglich mit der Materie zu tun haben und genau wissen warum sie welchen Sachverhalt genau so brauchen, bzw. akzeptieren können und warum nicht.

Was ist also nun ein Share Deal und wie funktioniert er?

Genau diese Antwort kann ein ausgesprochener Profi und Spezialist in seinem Bereich am besten selbst beantworten.

Hier finden Sie den Link zu einem von Herrn Rechtsanwalt/ Steuerberater Dr. Hardy Fischer verfassten Text den er für das Handelsblatt verfasst hat.

Beim aufmerksamen Durchlesen dieses Textes werden Sie vielleicht verstehen, werter Leser und Immobilienfreund was wir Ihnen in dem oben genannten Text einfach versucht haben, näher zu bringen.

>Aus unserer Sicht perfekt verfasster Artikel im Handelsblatt.com Steuerblog<

In diesem Sinne mit den besten Grüßen von Ihrem Immobilienmakler aus Albstadt,

Ihr

wohnraumbitzer.de Team

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07431 74 99 770

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Blick aus einem Auto auf die Rennstrecke, in Anlehnung an unser Ferrari Event auf dem Nürburgring

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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.woh

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