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SAT- Antennen an Mehrfamilienhäusern

SAT- Antennen an Mehrfamilienhäusern

SAT- Antennen an Mehrfamilienhäusern

Fernsehen über das Internet, oder Kabel: Vermieter muss Satalliten Antenne nicht dulden

Themen aus der Hausverwaltung:

Laut gängigen Gerichtsurteilen muss der Vermieter die Satalliten Antenne auf dem Balkon, oder Hauswand in einem Mehrfamilienhaus eines Mieters nicht dulden, wenn eine Vielzahl von TV-Programmen in der Landessprache des Mieters über das Internet, oder den Kabelanschluss zu empfangen sind.

Wir kennen sie alle:

Mehrfamilienhäuser deren Balkone und Wände übersäht sind mit Satalliten Antennen derer Mieter und Eigentümer.

Ästhetisch sehen diese Immobilien dann eigentlich nicht mehr aus. Auch wenn sich scheinbar die Mieter alle Mühe geben, die verschiedenstens Sat- Anlagen auf den Balkonen in allen möglichen Größen und Farben zu installieren.

Um diesem entgegen zu wirken setzen wir Hausverwalter eigentlich in jedem Objekt alles daran, eine einzige Satalliten Antenne auf dem Dach möglichst nicht sichtbar zu installieren, wovon alle Mitbewohner des Hauses dann gespeist werden können.

Der optisch einfachste und effektivste Weg, gutes Signal auch im Winter, oder bei Sturm zu empfangen ist und bleibt natürlich das Kabelfernsehen.

Hier schrecken aber immer öfter verschiedene Gemeinschaften durch die hohen Kosten von einer Installation ab.

Was aber wenn in Ihrem Immobilienobjekt eine vielzahl von Nation und Sprachen sich eingemietet hat und darauf besteht, ihre gewohnten Fernsehprogramme weiterhin und in möglichst guter Qualität zu empfangen und zu konsumieren?

Im Normalfall weisen wir als Immobilienmakler, sowie als Hausverwaltung bei jedem neuen Mieter darauf hin, dass es nicht möglich ist, sich eine eigene Satalliten Antenne auf dem Balkon zu installieren.

Hier kommt es dann meistens zu Diskussionen, manchmal auch wirklich scheinbar zu perfekt einstudierten Theaterstücken, die den Gegenüber doch darauf hinweisen sollen wie wichtig das Fernsehen doch im Alltag ist.

Hier gilt es aber aus Sicht der Vermieters, Verwalters etc.  hart zu bleiben.

Denn im heutigen Kabel und Internetzeitalter ist es ohne Probleme machbar sich die aktuellen und in einer vielzahl von Sprachen zu empfangen Fernsehprogramme auch ohne eine eigene Sat- Anlage ins Haus zu bekommen.

Siehe hierzu auch ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 33 C 2232/14) welches sich auch auf ein Gegenurteil des Bundesgerichtshofes bezieht, aber dennoch gegen die Antenne/ Sat- Anlage stimmt.

 

Wie immer mit den besten Grüßen aus Albstadt – Ebingen,

Ihr

wohnraumbitzer.de Team

 

Tel.: 07431 74 99 770

 

Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.wohnraumbitzer Immobilienmakler Bitzer Majk,Gewerbeimmobilien Albstadt Ebingen,Hausverwaltungen Albstadt,Haus verkaufen

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