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Mieterhöhung und Wohnflächenabweichung

Mieterhöhung und Wohnflächenabweichung

Mieterhöhung und Wohnflächenabweichung

Früher war es in Deutschland üblich sich nicht allzu sehr auf die Quadratmeter der Wohnung zu verkopfen, solange hier der wohnraum möglichst genau bis auf 10% angegeben wurde.

In vielen Fällen war diese Rechtsprechung vorteilhaft, da es nicht immer einfach war die absolut genaue Wohnfläche bzw. den wohnraum (ohne hohe Kosten durch einen Architekten) zu ermitteln. Man denke dabei nur einmal an die ganzen Dachgeschosswohnungen mit den unterschiedlichsten Neigungen. Glücklich, diejenigen die genaue Pläne besitzen.

Nun sind die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in Sachen Mieterhöhungen der Ansicht, dass dieser wohnraum zur bestimmung der maximalen Mieterhöhung genau angegeben sein muss. Dabei ist zu beachten, dass es gleichgültig ist, welche Fläche im Mietvertrag angegeben wurde.

Im gleichen Zuge wurde vom BGH in Karlsruhe auch festgestellt, dass wenn Mieterhöhungen  nach §558 BGB mit Kappungsgrenzen angewendet werden, die Miete sich um maximal 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren erhöhen darf (bzw. 15% in ausgewiesenen Gebieten mit wohnraumknappheit).

Diese Aussage ist für alle Vermieter deswegen so wichtig, da wenn Sie sich bis dato noch nicht um die genaue Größe Ihrer Wohnung gekümmert haben und Sie bis jetzt davon ausgegangen sind ein Wohnung mit Beispielsweise 100 qm zu vermieten, es sich aber tatsächlich um 120qm wohnraum handeln, Sie die Miete nicht mehr aufgrund der größe der Wohnung / Haus anpassen dürfen bzw. können-

Ihr Mieter allerdings umgekehrt schon!

Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt

Sollten Sie zu diesem Thema Fragen haben, oder Hilfe benötigen sind wir für Sie da. Wir vermessen Ihnen mit unserem angestellten Architekten die Wohnung neu und helfen Ihnen bei der Erstellung eines Mustergültigen Mietvertrages.

Beste Grüße von Ihrem wohnraumbitzer.de Team.

Mieterhöhung und Wohnflächenabweichung
Stand Februar 2016 Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt

Foto aufgenommen auf einem Feld bei Neuweiler, Albstadt-Ebingen

Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Stuttgart

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