News

Immer die neuesten Informationen

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Bei Gewerbemietvertägen gibt es gravierende Unterschiede zu einem Wohnmietvertrag. Hier sieht das Gesetz auch ganz andere Gegebenheiten zum Schutze der beiden Vertragsparteien vor. Nicht nur weil davon ausgegangen wird, dass hier auf Augenhöhe kommuniziert wird, sondern auch weil man vermutlich den Geschäftspartnern größtmögliche Freiheiten für Ihr Geschäft geben wollte. Was in so manch anderen Immobilienrechtlichen Dingen in unserer Bundesrepublik ja nicht der Fall ist…

Wichtigste Eigenschaft eines solchen Mietvertrages ist, dass wenn er befristet geschlossen wird, dieser in der Regel nur bei gravierenden Mängeln fristlos gekündigt werden darf. Und das von beiden Seiten.

Sollte dieser Vertrag nicht befristet sein, so kommt

§ 580a BGBKündigung eines Gewerbemietvertrages

zu tragen, in welchem unter Absatz 2 steht:

Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Also die Kündigungsfristen ganz klar geregelt sind.

In einem einfacherem deutsch ausgedrückt heißt dieses, dass wenn zum Beispiel bis zum 3 Januar beim Vermieter eingehend das Kündigungsschreiben nachweislich ankommt, das Mietverhältnis zum 30 Juni desselben Jahres gekündigt wird.

Hier noch einmal alle Termine auf das Jahr verteilt.
3. Januar: Kündigung zum 30.06.
3. April: Kündigung zum 30.09.
3. Juli: Kündigung zum 31.12.
3. Oktober: Kündigung zum 31.03

Der dritte des Monats stellt jeweils einen Werktag dar. Diese Termine gelten sowohl für den Vermieter, als auch für den Mieter.

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Der wichtigeste Part bei einem Gewerbemietvertrag ist aber der Gewerbemietvertrag selbst.

Diesen müssen Sie unbedingt, am besten schon vor der Unterschrift genauestens prüfen, oder rechtskundig prüfen lassen, da hier die wichtigsten Dinge zur Kündigung, Laufzeit etc. … darin stehen.

Wenn der Mietvertrag nur Mündlich geschlossen wurde

Gilt hier eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Danach ist der Mietvertrag mit den gesetzlichen Fristen jederzeit Kündbar. Wir empfehlen immer den Mietvertrag schriftlich abzuschließen, da nur hier Planungs- und Investitionssicherheit geleistet werden kann.

Bei der Schriftform des Gewerbemietvertrages

Achten Sie bitte immer darauf, dass:

  • Alle Vertragsparteien vollständig genannt werden und diese dann auch nachher alle unterschreiben
  • Das Mietobjekt genauestens beschrieben und genannt wird
  • Die Laufzeit des Vertrages bestimmt ist
  • Die Höhe der Miete eingetragen ist
  • Was mit Ihren Investitionen, beispielsweise in die Ausstattung, nach Ihrem Auszug aus dem Gewerbeobjekt geschehen soll
  • Ob eine Staffelmiete, oder sonstige Mieterhöhungen akzeptiert werden, bzw. im Gewerbemietvertrag stehen
  • Es eventuell möglich sein soll, schon vorher aus dem Mietvertrag auszusteigen

Beschreiben Sie das Objekt bestmöglich:

  • Wo steht die Immobilie
  • Welche Reklamemöglichkeiten bieten sich hierdurch
  • Welche Einbauten bietet diese (Küche, Lagerregale, Präsentationsflächen etc. …)
  • Welche Grundstücke gehören dazu
  • Wie viele Parkplätze Kündigung eines Gewerbemietvertrages
  • Abstellflächen, Lager Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Fügen Sie vorallem je größer und wertvoller der Vertrag ist,

  • Pläne vom zu vermietendem Gewerbeobjekt
  • Fotos von der Ausstattung
  • Gegebenheiten des Objektes (Alter, vorhandene defekte…)
  • Die Unterlagen des Mieters
  • Bei speziellen Gewerbebereichen, die Erlaubnis der Stadt etc.

ein.Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Das Geschäft läuft gut, der Gewerbemietvertrag aus

Haben Sie keine Klausel, oder Verlängerungsoptionen in Ihren Gewerbemietvertrag eingefügt, so könnte es für Sie bei einem beispielsweise jetzt von der Lage lebenden Imbiss zu schwerwiegenden Problemen kommen.

Stellen Sie sich vor Sie erarbeiten eine Lage, oder ein Immobilienprojekt mit Ihrer Idee und Schaffenskraft hoch und als das Geschäft nun sehr gut läuft, ist ein Ende des Mietvertrages in Sicht. Und da diesen Sachverhalt der Vermieter natürlich auch mitbekommen hat, möchte dieser nun die Miete übermässig erhöhen, oder gar ein eigenes Konzept an Ihrem jetzt gut gehenden Platz einfügen.

Für einen Geschäftsmann die schlimmste Vorstellung überhaupt.

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Also denken Sie vor der Gewerbemietvertragsunterzeichnung schon darüber nach wie Sie sich im Erfolgsfall genügend absichern könnten.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Klassisch, die Verlängerungsoption

Nach auslaufen des Gewerbemietvertrages haben eine, oder beide Parteien die Möglichkeit den Vertrag zu bestimmten Konditionen zu verlängern. Aber auch hier wieder aufgepasst, schreiben Sie bitte unbedingt Ihnen auch die Möglichkeit einer Verlängerung zu, da Sie sich ansonsten wieder in der unangenehmen Situation befinden, dass Sie Ihr Vermieter in der Hand hat.

Je mehr Sie angeben, desto klarer sind die Verhältnisse in einem Streitfall.

Normalerweise selbstverständlich, aber…

Ihre Unterschrift muss unter den Bedingungen des Gewerbemietvertrages stehen und nicht darüber, da Sie sonst vertraglich angreifbar wären 😉

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Wie Sie vielleicht jetzt in diesen Zeilen herauslesen konnten, gibt es einige viele wichtige Sachen die es zu beachten gilt, wenn Sie vielleicht als Laie sich für die nächsten 5 Jahre fest an einen Gewerbemietvertrag binden. Keine Sorge, es haben sicherlich schon tausende diesen Schritt gewagt und bei vielen hat dieses auch geklappt.

Worauf wir Sie hier nur sensibiliesieren möchten, ist der Fakt, dass Sie hier einen sehr wichtigen Vertrag abschließen bei dem Sie nach möglichkeit Fehler vermeiden sollten. Selbstverständlich können Sie sich auch in vielen Internetseiten oder Büchern zu diesem Thema einlesen, allerdings sollten Sie immer einen Fachmann Ihres Vertrauens mit in eine solche wichtige Entscheidung mit einbeziehen. Denn wenn Sie einmal in einem für Sie nicht ganz vorteilhaften Vertrag „stecken“, werden Sie sehen wie viel Ihnen die Hilfe hieraus, oder davor Wert gewesen wäre 🙂

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Bei Fragen scheuen Sie sich bitte nicht anzurufen, wir sind für Sie da,

in diesem Sinne wie immer allerbeste Grüße von Ihrem Immobilienmakler,

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Ihr,Kündigung eines Gewerbemietvertrages
wohnraumbitzer.de
Team Kündigung eines Gewerbemietvertrages
Tel. 07431 – 74 99 770Kündigung eines Gewerbemietvertrages
Hausverwaltung Albstadt Ebingen, wohnraumbitzer Hausverwaltung Ebingen. Bitzer Majk Ebingen Hausverwaltung, WEG Verwaltung Bitzer Ebingen. Kapital

Links:Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Immobilienscout

Immobilienscout Tipps für Gewerbliche Mieter

Mietrecht.org

Immonet

dejure §580a BGB

gesetze-im-internet

vermieter-ratgeber
Kündigung eines Gewerbemietvertrages

Unser Hauseigener Handwerkerbetrieb:
Kündigung eines Gewerbemietvertrages
Immobilienblog gut zu wissen
Stand November 2016, Foto: Tübingen Rathaus Altstadt
Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt,Durch Wohnungsübergabe endet Mietvertrag nicht
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten,Durch Wohnungsübergabe endet Mietvertrag nicht

Hausverwaltung Albstadt Ebingen, Albstadt Immobilien Bitzer wohnraumbitzer, Bitzer Majk Immobilien Ebingen, Wohnung Haus Vermieten, Haus Wohnung Albstadt
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Überlingen

wohnraumbitzer.de – Ihr Immobilienmakler Albstadt Ebingen –  Stuttgart – Bodensee

Immobilienblog gut zu wissen

Immobilienblog gut zu wissen

wohnraumbitzer Immobilienmakler Hausverwaltung Ebingen, Stockach, Überlingen, Meersburg, Bodman-Ludwigshafen.Radolfzell,Stuttgart

Immobilienmakler Hausverwaltung Majk Bitzer wohnraumbitzer.de,

Immobilien Hausverwaltung Bitzer Ebingen

Immobiliengutachten Ebingen, Immobilienbewertung Ebingen, Verkehrswert von Immobilien Ebingen, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Albstadt Ebingen

Kündigung eines Gewerbemietvertrages

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner