IVD will gegen Bestellerprinzip Verfassungsklage erheben

IVD will gegen Bestellerprinzip Verfassungsklage erheben
Der Verband deutscher Immobilienmakler will gegen das sogenannte Bestellerprinzip Gesetz Klage vor dem deutschen Verfassungsgericht einreichen.
Wie schon seit dem bekanntwerden des Vorschlages im Oktober 2014 vom Verband der Immobilienmakler Deutschland angekündigt, wird der Verband bei der Einführung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen.
Der Verband stützt seine Klage auf dem Grundsatz der freien Marktwirtschaft und sieht laut mehreren Rechtsgelehrten eine reele Chance auf einen Erfolg für die angestrebte Klage.
Quelle / Link:
P.s.: Das im Artikel angezeigte Bild stammt aus der Reihe Bildungsreise Asien und entstand in Bangkok. Bei genauer Betrachtung sieht man im Hintergrund den Baiyoke Tower 2, das höchste Gebäude Thailands.
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Stand März 2015 Immobilien Blog Stuttgart
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Stuttgart
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