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Immobilienmakler Ebingen News III

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Vögel füttern, was darf man als Mieter und was nicht.

Wer einen Balkon an seiner Wohnung hat, hat einen gewissen Luxus. Vor allem in den Städten wo es weniger Gärten und mehr Parks gibt, ist der eigene Balkon bei einer Wohnung Gold wert.

Doch darf ich den wirklich so nutzen wie ich möchte oder kann der Vermieter mir dazwischen funken.

Wer Vögel füttern möchte darf Tränken, Häuschen und auch Futter aufstellen um Singvögeln ein kleines Wohlfühlparadis zu schaffen.

Sobald es sich aber nicht um Singvögel, sondern um Tauben handelt, ist der Spaß vorbei.

Das anfüttern von kleinen Singvögeln ist erlaubt. Da keine übermäßige Verschmutzung entstehen wird, die über ein normales Maß hinausgeht, kann der Vermieter dies nicht verbieten.

Doch da Tauben weitaus größer sind und dadurch auch mehr hinterlassen können ist es möglich sie zu verbieten.

Vor allem, da Tauben Krankheitsüberträger sind, kann es schnell vorkommen, dass in der Hausordnung ein Tauben Fütterungsverbot steht. Daran muss sich der Mieter in jedem Fall halten.

Singvögel sind in Ordnung und nicht nur schön anzusehen, doch da Tauben viele Krankheiten bringen können, sollten Sie unbedingt versuchen Sie von Ihrem Balkon und damit von Ihren Kindern und Ihrer Familie fernzuhalten.

…so viel zu dieser Woche, bis bald und wie immer mit den besten Grüßen aus Albstadt Ebingen
Ihre

Milia Laufenberg

Tel.: 07431 755 19 17

 

wohnraumbitzer.de

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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.

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