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Hecke als Einfriedung Zaun in der Baubeschreibung

Hecken sind eine wunderschöne Möglichkeit, ein Grundstück natürlich abzugrenzen.

Damit es zwischen Nachbarn harmonisch bleibt, gibt es dafür rechtliche Regeln. Diese stehen in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt es allerdings nicht, da jedes Bundesland eigene Vorgaben hat.

Und meistens bezieht sich das Bundesland dann auch wieder auf das zuständige Gericht, welches im Einzelfall entscheiden darf.

In den meisten Bundesländern ist geregelt, wie nah eine Hecke an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden darf.

Je nach Bundesland und Höhe der Pflanzen liegt der Mindestabstand meist zwischen 0,5 und 3 Metern. Eine bundesweit einheitliche Höhenbegrenzung gibt es nicht. Manche Gemeinden legen jedoch in ihren Bebauungsplänen oder örtlichen Vorschriften fest, wie hoch eine Hecke maximal sein darf.

Wer eine Hecke pflanzt, übernimmt auch die Verantwortung für deren Pflege.

Das bedeutet, sie regelmäßig zu schneiden und darauf zu achten, dass der Nachbar nicht beeinträchtigt wird. Überhängende Äste oder übermäßiger Laubfall sollten vermieden oder beseitigt werden. Auch bei der Wahl der Pflanzenarten kann es Vorgaben geben. Manche Gemeinden schreiben bestimmte Arten vor oder schließen einzelne Pflanzen aus, etwa aus Gründen des Ortsbildes oder des Naturschutzes.

Als Grundstückseigentümer darf man grundsätzlich eine Hecke pflanzen, um sein Grundstück zu schützen oder optisch zu verschönern. Dieses Recht kann jedoch durch Abstandsregelungen, Höhenbegrenzungen oder naturschutzrechtliche Vorschriften eingeschränkt sein.

Mit diesem Recht geht auch Verantwortung einher. Die Hecke muss ordnungsgemäß gepflanzt und gepflegt werden.

Der Nachbar darf erwarten, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Fühlt er sich durch die Hecke beeinträchtigt, kann er eine Korrektur verlangen. Solange die Hecke jedoch den gesetzlichen Vorschriften entspricht, muss sie akzeptiert werden.

Der Nachbar darf sie weder eigenmächtig kürzen noch beschädigen.

Ein Beispiel aus dem Alltag:

Herr Bitzer pflanzt eine zwei Meter hohe Hecke entlang der Grundstücksgrenze zu Herrn Maier. In der Gemeinde ist jedoch nur eine Höhe von eineinhalb Metern erlaubt. Herr Maier fühlt sich dadurch in seiner Nutzung eingeschränkt und bittet Herrn Bitzer, die Hecke entsprechend zu kürzen.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich vorab über die örtlichen Vorschriften zu informieren.

Kommt es dennoch zu Unstimmigkeiten, sollte zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden. Oft lässt sich auf diesem Weg eine gute und für beide Seiten faire Lösung finden.

Falls das nicht gelingt, können eine Schiedsstelle oder ein Gütegericht unterstützen. Erst als letzter Schritt kommt eine gerichtliche Klärung in Betracht, wobei bedacht werden sollte, dass Gerichtsverfahren Zeit, Geld und Nerven kosten können.

Eine Hecke als Einfriedung ist eine Pflanzenreihe, die zwei Grundstücke voneinander trennt. Sie dient als Sichtschutz, Windschutz und trägt zugleich zur Verschönerung des Grundstücks bei. Für ihre Errichtung und Pflege können Regelungen im Nachbarrecht, Baurecht und Naturschutzrecht gelten.

Besonders zu beachten ist das Bundesnaturschutzgesetz.

Zum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken in der Regel zwischen März und September nicht stark zurückgeschnitten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind meist erlaubt, sofern keine Lebensräume beeinträchtigt werden.

Verstößt ein Nachbar gegen die geltenden Vorschriften, sollte zunächst freundlich auf die Regelungen hingewiesen werden. Führt dies nicht zu einer Lösung, können schriftliche Aufforderungen oder rechtliche Schritte geprüft werden. Dabei sollte jedoch stets bedacht werden, dass juristische Auseinandersetzungen das nachbarschaftliche Verhältnis dauerhaft belasten können.

Übrigens…

Warum wir nicht auf das spezifische Recht in Baden-Württemberg eingegangen sind, können Sie in dieser PDF des Landes Baden-Württemberg einsehen -LINK KLICKEN SIE BITTE HIER-, schwammiger gehts nicht 😉

Wie immer mit den besten Grüßen,

Ihr

wohnraumbitzer.de Team

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Bitzer Majk

Immobilienmakler Bitzer Majk, wohnraumbitzer.de

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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Der Text ist keine Rechtsberatung.

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