Haustürgeschäfte bei Immobilien
Haustürgeschäfte bei Immobilien
Stellen Sie sich vor Sie werden vom Immobilieneigentümer zum Hausierer.
Und dass, obwohl Sie nur mit Ihrem Mieter den Sie eigentlich gut kennen an seiner Eingangstüre eine Renovierung seiner Wohnung besprochen haben.
Selbstverständlich hätten Sie auch in die Wohnung gedurft, aber aus Höflichkeit und um Ihrem Mieter und Ihnen Zeit zu sparen wollten Sie die Umbaumaßnahmen nur kurz an der Haustüre abklären.
Man war sich ja auch sonst immer einig und der Mieter ist ja auch mit den Renovierungen einverstanden.
Wie geht es weiter?
Stellen Sie sich vor, in diesem Gespräch wird die Renovierung genau so abgesprochen wie diese dann in naher Zukunft auch ausgeführt wird. Der Mieter ist übrigens mit einer Mieterhöhung zu diesem Zwecke auch einverstanden.
Nun kommt es zu einem Streit, aus welchen Gründen auch immer.
Und obwohl der Mieter schon seit Monaten, vielleicht auch einem Jahr, seine Mieterhöhung für die Renovierung gezahlt hat und mit dieser ausdrücklich nach dem Gespräch an seiner Wohnungstüre Einverstanden war, zieht er gegen Sie vor Gericht und möchte auf einmal von der erhöhten Miete nichts mehr wissen und fordert sogar seine bis jetzt zu viel gezahlte Miete zurück.
Unmöglich denken Sie jetzt?!
Genau. Nur leider ist dieses eines dieser Beispiele wo der Immobilien Laie vollkommen überfordert ist und so in nur sehr kurzer Zeit bis zu zehntausenden von Euros zum Fenster hinaus investieren kann.
Da es nun leider doch dem Mieter in solchen Fällen möglich ist, vor Gericht gegen den Vermieter zu gewinnen und dieser trotz geleisteter Renovierung und mündlicher Absprache kein Recht bekommt und der Mieter nun ohne Mehrpreis von der Renovierung nutzen trägt, obwohl dieses alles ganz anderst gedacht war.
Warum bringen wir hier nun ausgerechnet dieses Beispiel?
Ganz einfach. Bei uns Schwaben ist die Neigung zum sparen nun einmal besonders hoch. Nur frage ich nun Sie lieber Immobilien Interessent, wobei sparen Sie mehr.
Wenn Sie 1-3 Prozent Ihres Projektes in Kosten eines Profis investieren und dieser dann zwar die Investitionssumme ein wenig nach oben treibt, Sie aber danach ein fertiges und gutes Produkt vorzuweisen haben. Oder Sie sich diese Kosten sparen und einfach nur mit gutem Menschenwillen in eine Materie einsteigen, um nachher einen Kleinigkeit übersehen zu haben, die Sie vielleicht den ganzen Aufwand ins Leere treiben läst.
Dieses oben genannte Beispiel ist tatsächlich wahr. Und ich könnte jetzt und hier mit Ihnen wetten, lieber Immobilien Interessent, dass 98% aller Leser dieses Textes bei einer anderen Satzstellung dieses Textes der Meinung gewesen wären, der Vermieter hat Recht und der Mieter hat die Rechtskosten sowie die Mieterhöhung zu tragen.
Und nun stellen Sie sich vor wie viele von Ihnen schon eine Immobilie haben, auf dem Wege sind eine zu erwerben, oder sogar gerade jetzt im Moment eine Immobilie für Ihren Mieter umbauen…
Sie sehen, manchmal lohnt es sich einen Fachmann zur Verwaltung zu beschäftigen. Auch wenn es in vielen Fällen auch ohne diesen scheinbar einwandfrei funktioniert 🙂
Wie immer beste Immobilien Grüße von unserem
Immobilienverwalter und wohnraumbitzer.de Team
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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.
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