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Hauseigentümer haften nicht für Dachlawinen

Hauseigentümer haften nicht für Dachlawinen

Hauseigentümer haften nicht für Dachlawinen

Letztes Jahr schon am 30.12.2014 brachte die Wüstenrot & Württembergische AG eine Presseinformation heraus in der mit großer Überschrift verkündet wird:

Hauseigentümer haften nicht für Dachlawinen

Sehr verwunderlich, da es im Volksmund immer heist, der wo den Schaden verursacht haftet auch dafür.

Nicht so im Falle einer Dachlawine. Dies gilt laut der W&W AG auch, selbst wenn der Stellplatz vom Dacheigentümer vermietet wird. Denn leider lassen sich nicht immer Schäden durch Eisbruch oder Schnee vermeiden. Belegt auch durch ein Urteil des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf (10 U 18/13).

In diesem Urteil heist es übrigens auch, dass nicht immer der Eigentümer eines Daches verpflichtet ist Schneefanggitter auf dem Dach anzubringen, oder vor der drohenden Gefahr einer Dachlawine zu warnen.

Da die Gefahr einer Dachlawine weithin bekannt ist und im Winter gerade darauf speziell zu achten sei, bevor man sein Auto vor einem Haus abstellt. Makler Überlingen

Der Immobilieneigentümer, darf den Parkplatz auch nicht eigenmächtig absperren, oder dem Mieter aufgrund einer drohenden Dachlawine verwehren, weil darin die sogenannte „verbotene Eigenmacht“ dahinter steht und dieses im vermieteten Fall laut deutschem Gesetz nicht erlaubt ist. Konstanz Makler

Selbstverständlich empfiehlt die Versicherung als Schlussplädoyer eine dementsprechende Versicherung als Fahrzeughalter abzuschliesen 🙂

Unser Fazit: Immobilienmakler Überlingen

Sehr interessant und sicherlich auch zum Vorteil vieler (älterer) Immobilieneigentümer.

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Hauseigentümer haften nicht für Dachlawinen
Stand Januar 2016 Immobilien Blog Stuttgart

 

Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Stuttgart

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