Grundsteuer von BGH in Karlsruhe gekippt?
Grundsteuer von BGH in Karlsruhe gekippt?
Da dieses Thema aktuell in aller Munde ist und Sie, lieber Immobilienfreund in unseren unten bereitgestellten Links sich ohne große Probleme in diesem Thema vertiefen können, wollen wir hier nur eine kurze Übersicht zu dem Thema Grundsteuer und Bundesgerichtshof abegeben.
Grundsteuer:
Stark vereinfacht gesagt, muss in Deutschland jeder Grundstücks-, oder Immobilieneigentümer (Wohnung, Haus, Garage, etc. …) pro Jahr eine Gewisse Steuer bezahlen.
Diese Grundsteuern basieren auf Einheitswerten aus dem Jahre 1964 in West-, und 1935 in Ostdeutschland.
35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland sind betroffen
Und nun geht es eigentlich nur darum, wie sich der BGH in Karlsruhe entscheiden wird. Sollte er das Gesetz für nichtig erklären (ein Urteil sollte frühestens im Sommer diesen Jahres kommen), könnte es sein, dass die gesamte Grundsteuer ausgesetzt werden müsste, bis ein neues Gesetz hierzu verabschiedet wird.
Für die einzelnen Kommunen und Städte würde dieses einer kleinen Katastrophe gleich kommen, da die Grundsteuer nach Angaben verschiedener Quellen rund 10% des Jährlichen Einkommens eben dieser Einrichtungen darstellt.
Bodensteuer die neue Lösung?
Da es hier aber bis Dato noch zu keiner Entscheidung gekommen ist und alles was noch kommen wird nur reine Spekulationen darstellen, bleibt hier abzuwarten wie sich das Gericht entscheidet.
Zu einer Panikmache, wie diese momentan von den Medien publiziert wird, mit möglichen 250T€ Grundsteuern bei einer neuen Besteuerung, bei absoluten Luxusobjekten in der besten Lage, Stadtmitte sehen wir ab.
Deutschland ist zwar ein Sozialstaat, aber solch eine Besteuerung würde sehr weitreichende wirtschaftliche Folgen für alle Bürger nach sich ziehen und ist aus unserer heutigen Sicht absolut auszuschließen.
Selbstverständlich werden wir Sie, lieber Immobilieninteressent sobald sich etwas neues ergeben sollte sofort hier auf unserer Homepage benachrichtigen.
Immobilien Grundsteuer geht uns alle etwas an!
Noch kurz abschließend zur Information für alle die zufällig auf diese Seite gestoßen sind und sich mit diesem Thema gar nicht auskennen.
Die Grundsteuer zahlen Sie nicht nur als Eigentümer, sondern auch im Normalfall auch als Mieter.
Denn die Grundsteuer gehört zu den voll umlegebaren Nebenkosten eines Mietverhältnisses.
Bild: Schloß in Karlsruhe
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.wohnraumbitzer Immobilienmakler Bitzer Majk,Gewerbeimmobilien Albstadt Ebingen,Hausverwaltungen Albstadt,Haus verkaufen
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Und da uns persönlich immer diese Kilometer Zusatzkosten Vereinbarungen bei den Autovermietern nerven, können Sie in dieser Zeit so viele Kilometer fahren wie Sie nur wollen.
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Links um das Thema zu vertiefen:
FAZ- Bundesverfassungsgericht stellt Einheitswerte für Grundsteuer infrage
tagesschau.de- Zweifel an der Grundsteuer
n-tv- Reform der Grundsteuer kommt
WAZ- Grundsteuer-Prüfung – Millionen Bürgern drohen höhere Mieten
sueddeutsche- Wie sich Ungerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt auflösen ließe
rp-online- Bundesverfassungsgericht stellt Grundsteuer infrage
spiegel online- Bundesregierung verteidigt veraltete Grundsteuer-Formeln
Focus- 250.000 Euro pro Jahr: So teuer könnte die neue Grundsteuer für Sie werden
dlf- Modell Bodensteuer: Wundermittel gegen Wohnungsnot?
zdf- Heißt die Lösung Bodenwertsteuer?
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Grundsteuer von BGH in Karlsruhe gekippt? Gericht prüft ein Gesetz dass und alle etwas angeht, den Mieter sowie Eigentümer sind betroffen.Immobilien Albstadt