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Gericht zwingt Vermieter zur Anzeige in großen Internetportalen

Gericht zwingt Vermieter zur Anzeige in großen Internetportalen

Gericht zwingt Vermieter zur Anzeige in großen Internetportalen

wohnraumbitzer.de Immobilien Blog KW II 2018.

Interessante Gerichtsurteile zum Thema Immobilien:

Gericht zwingt Vermieter zur Anzeige in großen Internetportalen

Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung – Anforderungen an Vermietungsbemühungen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 2.5.2016, 6 A 10971/15.OVG

 

Wenn ein Vermieter seine Grundsteuern für ein von ihm zu vermietendes Objekt gerne erlassen haben möchte, so muss er hierfür besondere Vorschriften beachten.

Denn das Finanzamt muss um einen Grundsteuererlass durchzuführen, eine eindeutig erkennbare Vermietungsabsicht erkennen.

Es würde also nicht ausreichen, an dem zu vermietenden Objekt nur ein Schild mit der Aufschrift

„ZU VERMIETEN“

anzubringen und/ oder auch „nur“ in der Tageszeitung zu bewerben.

 

Um dem Finanzamt eine eindeutige Vermietungsabsicht nach zu weisen, empfehlen wir Ihnen eindeutig Ihr Objekt in professionelle Maklerhände zu übergeben.

Die vorteile hiervon liegen auf der Hand:

  • Anzeigen Ihres Objektes wie vom Finanzamt gefordert, in allen drei großen Immobilienportalen in Deutschland (Immoscout, Immowelt, Immonet)
  • Nachweis eines Maklerabschlusses durch den Vermietungsvertrag
  • Professionelle Werbung mit dementsprechenden Fotos
  • Exposé Erstellung
  • Zugriff auf einen bereits enormen Kundenstamm

In der Regel erkennt auch das Finanzamt nach unseren Erfahrungen ohne Probleme die professionelle Immobilienvermittlung durch einen Makler an und gewährt den Steuererlass.

 

Wie immer mit den besten Grüßen aus Albstadt- Ebingen,

Ihr

wohnraumbitzer.de Team

Tel.: 07431 – 74 99 770

 

Links um das Thema zu vertiefen:

Landesrecht Rheinland-Pfalz

 

Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.wohnraumbitzer Immobilienmakler Bitzer Majk,Gewerbeimmobilien Albstadt Ebingen,Hausverwaltungen Albstadt,Haus verkaufen

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