Gericht zwingt Vermieter zur Anzeige in großen Internetportalen
Gericht zwingt Vermieter zur Anzeige in großen Internetportalen
wohnraumbitzer.de Immobilien Blog KW II 2018.
Interessante Gerichtsurteile zum Thema Immobilien:
Gericht zwingt Vermieter zur Anzeige in großen Internetportalen
Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung – Anforderungen an Vermietungsbemühungen
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 2.5.2016, 6 A 10971/15.OVG
Wenn ein Vermieter seine Grundsteuern für ein von ihm zu vermietendes Objekt gerne erlassen haben möchte, so muss er hierfür besondere Vorschriften beachten.
Denn das Finanzamt muss um einen Grundsteuererlass durchzuführen, eine eindeutig erkennbare Vermietungsabsicht erkennen.
Es würde also nicht ausreichen, an dem zu vermietenden Objekt nur ein Schild mit der Aufschrift
„ZU VERMIETEN“
anzubringen und/ oder auch „nur“ in der Tageszeitung zu bewerben.
Um dem Finanzamt eine eindeutige Vermietungsabsicht nach zu weisen, empfehlen wir Ihnen eindeutig Ihr Objekt in professionelle Maklerhände zu übergeben.
Die vorteile hiervon liegen auf der Hand:
- Anzeigen Ihres Objektes wie vom Finanzamt gefordert, in allen drei großen Immobilienportalen in Deutschland (Immoscout, Immowelt, Immonet)
- Nachweis eines Maklerabschlusses durch den Vermietungsvertrag
- Professionelle Werbung mit dementsprechenden Fotos
- Exposé Erstellung
- Zugriff auf einen bereits enormen Kundenstamm
In der Regel erkennt auch das Finanzamt nach unseren Erfahrungen ohne Probleme die professionelle Immobilienvermittlung durch einen Makler an und gewährt den Steuererlass.
Wie immer mit den besten Grüßen aus Albstadt- Ebingen,
Ihr
wohnraumbitzer.de Team
Tel.: 07431 – 74 99 770
Links um das Thema zu vertiefen:
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