Fristlose Kündigung nach Beleidigung

Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Viel Aufsehen erregte diese Tage ein Mieter aus dem Bayrischen Raum mit seinen allzusehr direkten Worten an seinen Vermieter:
„Sie promovierter Ar***!“
(Keine Sorge, alle unten genannten Quellen beschreiben die Ausdrucksweise wirklich sehr eindeutig, sogar die FAZ…)
Der Vermieter kündigte daraufhin seinem Mieter, welcher schon seit 6 Jahren die Wohnung angemietet hatte, fristlos das Mietverhältnis.
Zurecht wie das Münchner Amtsgericht dem Vermieter bestätigte. Der Vermieter wurde mit diesen Worten in seiner Ehre verletzt und es wäre laut Gericht, untragbar gewesen mit diesem Vertragspartner weiterhin nach dieser Beleidigung Geschäfte zu machen.
Nicht unerheblich galt dabei auch der Fakt, dass die beiden Parteien unter einem Dach in dem Hause des Vermieters wohnten und sich somit häufiger zu sehen bekommen haben / hätten.
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Amtsgericht München, Az.: 474 C 18543/14. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Beitragsbild: Münchner Freiheit
Quellen / Links:
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Stand Mai 2015 Immobilien Blog Stuttgart
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Stuttgart
wohnraumbitzer.de – Ihr Immobilienmakler Albstadt Ebingen – Stuttgart – Bodensee
Immobilien Blog
wohnraumbitzer Immobilienmakler Stuttgart, Sonnenberg, Möhringen, Killesberg, Feuerbach, Gablenberg, Degerloch, Vaihingen, Rohr. Stuttgart
Immobilienmakler Majk Bitzer wohnraumbitzer.de Stuttgart
Fristlose Kündigung nach Beleidigung
Immobiliengutachten Ebingen, Immobilienbewertung Ebingen, Verkehrswert von Immobilien Ebingen, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Albstadt Ebingen