Eigenschaft und Aufgabe eines Verwaltungsbeirates
Beginnend mit den Paragraphen aus dem WEG Gesetz, Zitat:
„Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
§ 29 Der Verwaltungsbeirat
(1) Die Wohnungseigentümer können durch Stimmenmehrheit die Bestellung eines Verwaltungsbeirats beschließen. Der Verwaltungsbeirat besteht aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzern.
(2) Der Verwaltungsbeirat unterstützt den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben.
(3) Der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge sollen, bevor über sie die Wohnungseigentümerversammlung beschließt, vom Verwaltungsbeirat geprüft und mit dessen Stellungnahme versehen werden.
(4) Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen.“ Zitat Ende
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Der Verwaltungsbereit ist ein wichtiges und vor allem ein für alle Eigentümer arbeitserleichterndes Organ, wenn seine Arbeit richtig ausgeführt wird.
Zunächst muss man festhalten, dass ein Verwaltungsbeirat bei der Wahl (sollte es keine anderen Vereinbarungen der Wohnungseigentümer geben) mindestens aus 3 Beiräten bestehen muss.
Dieser setzt sich wie in §29 Abs. 1 Satz 2 beschrieben wie folgt zusammen: aus einem Vorsitzenden Wohnungseigentümer sowie zwei weiteren Beiräten, die ebenfalls Wohnungseigentümer sind.
Werden z. B. nur zwei Wohnungseigentümer zum Beirat gewählt, weil sich kein dritter aufstellen lassen wollte, so entsteht kein Verwaltungsbeirat laut BGH Urteil vom 5. Februar 2010, Az. V ZR 126/09.
Es ist allerdings durchaus möglich mit zwei Personen einen Beirat zu erhalten, wenn dieser ordnungsgemäß mit drei Personen gewählt wurde, hiervon aber ein Wohnungseigentümer vorzeitig ausgeschieden ist (beispielsweise durch Verkauf der Wohnung, Tod etc.). Man nennt diesen Zustand Rumpf- bzw. Schrumpfbeirat. Immobilien Blog
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Die Hauptaufgabe des Beirates ist zu beraten.
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Laut § 29 im WEG wird der Beirat in folgenden Fällen tätig:
Rechnungsprüfung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Rechnungslegungen und Kostenanschläge. Diese werden, bevor sie der Eigentümergemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, von den Beiräten geprüft (§ 29 Abs. 3 WEG). Immobilien Blog
Wichtiger ist es allerdings für einen Beirat, ein vertrauensvoller Ansprechpartner für andere Miteigentümer zu sein, wenn diese sich nicht sofort direkt an den Verwalter wenden wollen.
Meist wohnen oder wohnt wenigstens einer der Beiräte selbst im Objekt und ist so der schnellere bzw. geschicktere Ansprechpartner in kurzen Fragen rund um das Objekt.
Allerdings ist zu beachten, dass der Verwaltungsbeirat keine Verträge für die Gemeinschaft abschließen darf, auch nicht mit dem Verwalter.
Ist keine Vereinbarung über den Zeitraum der Bestellung in der Gemeinschaftsordnung als Bestandteil der Teilungserklärung enthalten oder im Rahmen der Beiratsbestellung beschlossen worden, ist der Verwaltungsbeirat auf unbestimmte Zeit bestellt.
Meistens jedoch beschließt die Eigentümergemeinschaft die Einsetzung für 3- oder 5 Jahre.
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Stand Juni 2014
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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden.
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Bild: darktaco
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