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Der Keller gehört zur Wohnung inwiefern darf sich der Vermieter somit einmischen?

Der Keller gehört zur Wohnung inwiefern darf sich der Vermieter somit einmischen?

 Guten Morgen liebe Immobilien Freunde,

Hier kommt ein kleiner Überblick in die News der Woche direkt von Ihrem Immobilienmakler aus Albstadt Ebingen.

Der Keller gehört zur Wohnung inwiefern darf sich der Vermieter somit einmischen?

Der Keller ist als Teil der gemieteten Wohnung im Mietvertrag aufgelistet. Deshalb muss der Mieter sich auch um den Keller kümmern. Doch was genau darf er und ab wann darf der Vermieter einschreiten.

Im Keller verstauen die meisten Mieter all das, was sie im alltäglichen Leben nicht brauchen. Doch vieles wird nicht gerne vom Vermieter gesehen und manches ist sogar verboten.

Der Keller darf nur als Lagerraum benutzt werden. Sich eine Werkstatt oder ein Tiergehege dort hineinzubauen kann der Vermieter verbieten.

Auch die zu Lagernden Gegenstände haben gewisse Regeln einzuhalten. Diese Gegenstände müssen üblicherweise zum Wohngebrauch gerechnet werden können sonst kann der Vermieter dagegen angehen.

So dürfen Gasbehälter und Treibstoff auch verboten werden, aus Brandschutzgründen. Auch sicherheitsgefährdende Substanzen sind verboten. Das kann schon ein hoch dosiertes Mittel zur Schädlingsbekämpfung sein.

In den Gemeinschaftsräumen sind die Regeln noch strenger. Dort dürfen keine Gegenstände gelagert werden, bis auf es wurde explizit erlaubt.

Auch kaputte Fahrräder, Sperrmüll oder Kartons dürfen grundsätzlich nicht in den Räumen gelagert werden.

Somit gilt, Lagern darf man nur in den dafür vorgesehen Räumen und auch in angemessenen Maßen.

Bis bald,

Ihre

Milia Laufenberg

Tel.: 07431 755 19 17

wohnraumbitzer.de

Immobilienmakler Albstadt Ebingen

 

 

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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.

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