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Das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen

Das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen

Das Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen

Die Vermietung einer Immobilie und ein Verkauf dergleichen sind zwei verschiedene Sachlagen. Sowohl was den Papieraufwand, als auch den zeitlichen Faktor anbelangt. Trotzdem versucht die Politik nun beides in einen Topf zu werfen.

Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip bei Vermietungen. Das bedeutet, wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Das ist im Normalfall der Vermieter.

Dieses Prinzip wurde eingeführt um die Mieter zu entlasten, die sich weder für den Makler entschieden hatten, noch ihm diesen Auftrag erteilten.

Für die Maklerbranche ergab sich ein kurzfristiger Rückgang der Aufträge. Viele Vermieter wollten die Provision nicht zahlen und gingen deshalb dazu über die Wohnungen selber zu vermieten. Nach einiger Zeit kamen die meisten Kunden aber zurück, der Aufwand und der Ärger war doch sehr viel höher als erwartet.

Der Makler steht, bei Vermietungen, den Vermietern in Beratender Stelle zur Seite. Er sucht einen passenden Mieter und kümmert sich um alles was anfällt.

Aber wie sieht das bei einem Hauskauf aus? Verkauft er einfach nur ein Haus für jemandem oder hilft er einem neuen Immobilienbesitzer dabei, ein tolles Haus zu kaufen?

Das große Argument für das Gesetz der Regierung ist die Entlastung des Käufers. Sobald die Provision vom Verkäufer gezahlt würde, hätte der Käufer weniger zu zahlen und dadurch könnten sich mehr Menschen Wohneigentum leisten.

Das klingt nach einer guten Idee, doch wieso werden dann so viele Gegner laut und versuchen das Gesetz zu kippen?

Aus mehreren Gründen. Zum einen muss man sich fragen für wen ist es ein größerer Schritt? Den Käufer oder den Verkäufer? Da der Käufer meist eine Investition fürs Leben macht ist es für ihn eine viel größere und wichtigere Entscheidung als für den Verkäufer.

Wenn nun das Bestellerprinzip auch bei Käufen eingeführt würde, wäre man als Makler nur noch dem Verkäufer verpflichtet. Wobei dieser doch nur sein Haus zu einem möglichst hohen Preis verkaufen möchte und möglichst gar nichts mehr damit zu tun haben möchte.

Während der Käufer der ist, der wirklich beraten werden sollte. Er sollte davon ausgehen, dass er die beste Beratung bekommt, die er braucht und nicht zu einem Objekt überreden werden sollte. Auch wenn er sich den Makler nicht aussuchen konnte, so hat er dennoch ein Interesse daran, vollumfänglich beraten zu werden und auch von einem Kauf abgeraten zu werden, sollte das Objekt nicht voll und ganz seinen Wünschen entsprechen.

Außerdem kann man davon ausgehen, dass kein Verkäufer die Provision aus eigener Tasche bezahlt. Mit aller Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass der Kaufpreis einfach um eben genannte Provision steigt. Was ein größeres Problem darstellt, als es vermuten lässt.

Eine Bank hält zumeist das Haus als Sicherheit für den Kredit. Wenn der Kaufpreis nun aber weit über dem Wert des Hauses liegt, muss der Käufer ein höheres Eigenkapital einbringen, was meistens ein großes Problem darstellt.

Da sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Notar und Grundbuchkosten prozentual von dem Kaufpreis berechnet werden, würde der gesamte Preis deutlich steigen und weniger Menschen könnten sich Wohneigentum leisten.

Somit ist es strittig wie sinnvoll das Gesetz wirklich sein wird. Beide Seiten haben Ihre Argumente und wer Recht behält ist noch lange nicht klar.

Es lässt sich also über das Thema lange diskutieren. Klar ist jedoch, solange das Thema in der Politik kursiert wird die Maklerbranche den Atem anhalten und auf ein Ergebnis warten.

Bis bald,

Ihre

Milia Laufenberg

Tel.: 07431 755 19 17

wohnraumbitzer.de

Immobilienmakler Albstadt Ebingen

 

Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.

Links zu diesem Thema:

Immobilienscout.de Bestellerprinzip

Ivd.net Stellungnahme des IVD Bundesverband zum Bestellerprinzip

Bundestag.de

Immobilienscout Bestellerprinzip bei Kauf Unsicherheit

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