News

Immer die neuesten Informationen

Bestellprinzip und Provision

Bestellprinzip und Provision

Bestellprinzip und Provision

Seit ca. Mitte 2015 wird die Provision bei einer Vermietung nicht mehr vom Mieter sondern vom Vermieter bezahlt. Das nennt sich dann, dass Bestellerprinzip, da der Verkäufer den Makler bestellt, muss er diesen auch bezahlen.

Bei Immobilienkäufen ist das (noch) nicht gesetzlich geregelt.

Aus diesem Grund hat die ehemalige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley, Anfang des Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher sich um diese Unstimmigkeit kümmern soll. Laut dem Entwurf, soll es gesetzlich geregelt sein, dass auch bei Immobilienkäufen der Verkäufer die Courtage selber zahlt. Die Begründung lautet, dass sich der Verkäufer den Makler aussucht und der Käufer ja nur mit ihm in Kontakt käme, da er sein Wunschobjekt kaufen möchte.

Die Lobby der Immobilienmakler ist gegen ein solches Gesetz und versucht mit aller Kraft diesen Entwurf zum Stoppen zu bringen.

Sie begründen sich damit, dass der Immobilienmakler ein fairer Transaktionsbegleiter beider Parteien sei, denen er gleich stark helfe.

Einige Unternehmen haben diese Strategie (Bestellerprinzip, der Besteller bezahlt) allerdings schon vor Jahren übernommen und sind damit sehr erfolgreich.

Damit, so argumentieren diese Immobilienunternehmen, nehmen Sie dem Käufer eine Hemmschwelle, welche es leichter mache ein Gebäude zu verkaufen.

Die Befürworter des Entwurfes zum Bestellerprinzip zeigen zumeist auf die Gewerbeimmobilien, bei welchen es längst üblich ist den Verkäufer die Provision tragen zu lassen. Bei rund 90% aller gewerblichen Immobilien zahlt der Verkäufer schon heute selber.

Größter Kritikpunkt der Gegner lautet allerdings, dass viele Verkäufer dann wohl in Eigenregie verkaufen werden, da sie die Courtage nicht zahlen wollen. Genauso war es auch 2015 bei den Vermietungen.

Doch lässt sich jetzt 4 Jahre nach dem Gesetz sagen, die meisten Kunden kamen zurück. Kurzzeitig gab es deutlich weniger Aufträge, aber das habe sich auch wieder gelegt.

Selbst die meisten Befürworter vom Bestellerprinzip sind sich allerdings sicher, dass nicht alle Immobilienmakler die Einführung des Bestellersystems überleben würden. Das würde, laut ihnen, dem Image der Branche aber gut tun, da es momentan doch sehr viele Immobilienmaklerbüros gäbe, welche kein allzu gutes Bild von der Branche abgeben würden.

So lässt sich vielleicht sagen, dieses Thema wird uns eine Weile beschäftigen, bis es dann irgendwann ein eindeutiges Ende geben wird.

Bis bald, vielleicht bei einer Besichtigung,

Ihre

Milia Laufenberg

Tel.: 07431 755 19 17

wohnraumbitzer.de

Immobilienmakler Albstadt Ebingen

Milia Laufenberg,wohnraumbitzer.de

Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.

Bestellerprinzip und Provision in der Immobilienwirtschaft

Bestellprinzip und Provision, wer zahlt den Immobilienmakler Käufer oder Verkäufer, Mieter oder Vermieter, gibt es Gewinner durch das Bestellerprinzip

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner