Bestellerprinzip gilt ab 1 Juni 2015

Bestellerprinzip gilt ab 1 Juni 2015
Nun ist es also offiziell, der Bundesrat hat heute die Mietpreisbremse sowie das Bestellerprinzip für Immobilienmakler und Mieter gebilligt.
Zwar muss Herr Bundespräsident Joachim Gauck noch seine Zustimmung erteilen, dies gilt aber als gesichert.
Was bedeutet das neue Bestellerprinzip für den Mieter?
Mieter die vor dem 1 Juni 2015 einen Mietvertrag unterzeichnen müssen noch die eventuell anfallende Provision für den Makler bezahlen. Da das Bestellerprinzip erst ab dem 1 Juni gilt.
Bei privaten Mietverträge welche ab dem 1 Juni 2015 unterschrieben werden, sind dann die Maklerprovisionen laut neuem Bestellerprinizip Gesetz nur noch eine Sache zwischen Vermieter und dessen Makler.
Achtung:
Das Bestellerprinzip gilt aber nur bei privaten Vermietungen. Bei gewerblichen Vermietungen und bei Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie bleibt alles beim alten. Hier muss also weiterhin der Käufer bzw. Mieter potentielle Maklerprovisionen bezahlen.
Links / Quellen:
Unser Foto zeigt den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
P.s.:
Da dieser Blog neutral gehalten werden soll, hier ein Artikel für alle die gerne zwischen den Zeilen lesen möchten.
Vielleicht eine erste Folge der Gesetze Mietpreisbremse / Bestellerprinzip?
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Stand März 2015 Immobilien Blog Stuttgart
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Stuttgart
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