Bestellerprinzip bei zu vermietenden Immobilien
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Die Bundesregierung scheint an ihrem Vorhaben dem Bestellerprinzip bei zu vermietenden Immobilien festzuhalten, dass der der bestellt den Makler auch bezahlen soll. Also in den meisten Fällen der Vermieter.
Anfang Oktober wurde hierfür der eigentliche Grundstein gelegt, aber nach Kritik der CDU bis auf Ende Februar verschoben. Nun soll eine Einigung der SPD und CDU darüber erfolgt sein.
Das Bestellerprinzip soll in Deutschland also per Gesetz durchgesetzt werden.
Für den genauen Zeitpunkt, wann das Gesetz in Kraft treten soll, kamen allerdings noch keine genauen Aussagen.
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Stand Februar 2015 Immobilien Blog Stuttgart
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