Beide Mieter müssen unterschreiben
Beide Mieter müssen unterschreiben
Kurze Notiz für unseren Immobilienblog, gut zu wissen:
Wird ein Mietvertrag mit mehreren Parteien geschlossen, sollte zwingend darauf geachtet werden, dass alle Mieter diesen auch unterzeichnen.
In unserem Beispielfall, wurde vor Gericht geklagt, weil nur eine Mietpartei den Mietvertrag unterschrieben hat (Mutter und Sohn).
Da allerdings keine Vertretungsvollmacht, oder sonstiges mit angegeben wurde, ist nicht davon auszugehen, dass automatisch beide Mietparteien Mieter sind. Auch wenn es sich um Mutter und Sohn handelt.
Achten Sie also bitte immer darauf das beide Mietparteien bei der Vertragsunterzeichnung anwesend sind und den Vertrag unterzeichnen. Oder zumindest eine gültige Vollmacht vorgelegt wird.
—
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Immobilien haben, rufen Sie uns noch heute an.
Ihr wohnraumbitzer.de Team,
Tel.: 07431 74 99 770
Beide Mieter müssen unterschreiben
Beide Mieter müssen unterschreiben
Beide Mieter müssen unterschreiben
Stand Mai 2016 Bitzer Mike Maik Immobilien Albstadt
Immobilienblog worauf Vermieter achten sollten
Foto: Entstanden in einem Restaurant in Amsterdam, hier im Blog um zu zeigen was man alles mit alten Gewerbeimmobilien machen kann.
Weiterführende Internetseiten / Links um das Thema zu vertiefen:
Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann. Immobilienmakler Überlingen