Alte Energieausweise bald ungültig
Alte Energieausweise bald ungültig
Energieausweis Ausstellkosten abhängig nach Art des Energieausweises
23.02.2018 – Bis zu 15.000€ Bußgeld droht Eigentümern die keine aktuellen Energieausweise vorzeigen können, oder deren Energieausweise vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden und nicht die Mindestangaben enthalten.
Denn diese sind nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig.
Wer den den neuen Energieausweis verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis, Energieverbrauchsausweis auszustellen.
Bei einem Verkauf, Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder nicht vorgelegtem, zulässigen Nachweis des Energieausweises drohen sogar Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Seit dem 1. Mai 2014 ist laut der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bei Neubauten grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis Pflicht. Selbstverständlich wurden die Effizienz-Vorgaben wieder deutlich verschärft.
Teilweise sind Energieausweise ab 31. Oktober 2014 ungültig
Einige ältere Ausweise, die noch eine älter Einteilung haben, bleiben aber gültig. Dies sind Energieausweise, die nach den Regeln der Energieeinsparverordnungen (EnEV) 2007 oder 2009 ausgestellt wurden.
Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt sind, entsprechen ab dem 31. Oktober 2014 nicht mehr den aktuell gültigen Vorgaben.
Obwohl diese die Zehnjahresfrist noch nicht überlebt habe, müssen diese ausgetauscht werden.
Energieverbauchsausweis, oder Energiebedarfsausweis?
Energieverbrauchsausweis:
Dieser Verbrauchsausweis legt die Werte der letzten drei Jahre dar. Es wird also bewertet wie der Verbrauch der letzten drei Jahre war.
Diese Werte sind eigentlich nicht aussagekräftig.
Denn wenn Sie eine Familie, oder Hausfrau, Rentner etc. haben, die den ganzen Tag zu Hause sind, heizen diese natürlich anderst als ein Geschäftsmann welcher drei von vier Wochen auf Unternehmerreise ist.
Sprich es kommt immer darauf an wer davor in dem Objekt gewohnt hat.
Allerdings ist dieser Ausweis einfach zu erstellen und genügt um den Gesetzgeber zufrieden zu stellen.
Also Pflicht erfüllt, aber wirklich etwas bringen tut dieser nicht.
Dieser gilt allerdings logischerweise nicht bei einem Neubau. Hier sieht der Gesetzgeber seit dem Jahre 2002 einen Energiebedarfsausweis vor.
Energiebedarfsausweis:
Der Energiebedarfsausweis ist Vorschrift bei allen Häusern mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Jahre 1978 gebaut wurden und in der Zwischenzeit nicht energetisch saniert wurden.
Sollte allerdings energetisch renoviert worden sein, so handelt es sich um ein größerers Mehrfamilienhaus, oder Misch-, Nichtwohngebäude bei welchem der Immobilienbesitzer wählen darf, ob dieser einen Energieverbrauchsausweis, oder Energiebedarfsausweis für seine Zwecke wählt.Der Energiebedarfsausweis erfasst das Gebäude nach seinen Bestandteilen und ist deutlichst Aussagekräftiger als der Energieverbrauchsausweis.Daher ist dieser auch deutlich aufwendiger zu erstellen, wird aber von uns bevorzugt und auch unseren Kunden empfohlen.
Energieausweise bei uns erhältlich
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Egal ob zur Vermietung, Verpachtung oder zum Verkauf. Wir sind für Sie da und erstellen diesen schnellstmöglich für Sie.
Beraten Sie auch in der Wahl des Ausweises ganz nach Ihren Bedürfnissen und Budgets.
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Mit den besten Grüßen,
Ihr
wohnraumbitzer.de Team
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Der Autor hat den Text genauestens geprüft, kann aber nicht für Falschaussagen haftend gemacht werden. Dieser Text dient dem Leser nur zur Anregung, sich im jeweiligen Fachgebiet vertiefend zu informieren und seine eigene Meinung zu bilden. Wir bitten um Verständnis, dass keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der hier getroffenen Aussagen geleistet werden kann.wohnraumbitzer Immobilienmakler Bitzer Majk,Gewerbeimmobilien Albstadt Ebingen,Hausverwaltungen Albstadt,Haus verkaufen
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